Die folgenden Überlegungen befassen sich mit der Frage der Einbindung des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in Entscheidungen über Umgründungen von Gesellschaften, an denen die Aktiengesellschaft beteiligt ist.
I. Themenabgrenzung
Die folgenden Umgründungsfälle (s auch § 201 Abs 2 HGB) sollen behandelt werden: Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung nach UmwG, formwechselnde Umwandlung und Einbringung (Ausgliederung).