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Bürgschaftszahlung durch Kommanditisten nach unentgeltlicher Anteilsübertragung ist Einlage

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1999, 183 Heft 3 v. 15.3.1999

§ 4 Abs 1 EStG, § 4 Abs 4 EStG, § 32 Z 2 EStG

Die Leistung aus einer Bürgschaft während eines aufrechten Gesellschaftsverhältnisses erhöht als Einlage den Stand des Kapitalkontos. Im Falle einer unentgeltlichen Abtretung des Gesellschaftsanteils übernimmt der Rechtsnachfolger die Buchwerte (§ 6 Z 9 lit a EStG 1988).

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