§ 4 Abs 1 EStG, § 4 Abs 4 EStG, § 32 Z 2 EStG
Die Leistung aus einer Bürgschaft während eines aufrechten Gesellschaftsverhältnisses erhöht als Einlage den Stand des Kapitalkontos. Im Falle einer unentgeltlichen Abtretung des Gesellschaftsanteils übernimmt der Rechtsnachfolger die Buchwerte (§ 6 Z 9 lit a EStG 1988).