§ 861 ABGB, § 863 ABGB
§ 23 AngG
§ 63 ASGG
Die Äußerung eines abfertigungsberechtigten AN, er wolle das Arbeitsverhältnis auflösen, ist im Zweifelsfall nicht als Kündigung, sondern als Anbot zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen.