§ 10 AÜG
Sieht der Kollektivvertrag (KV) des letzten Beschäftigerbetriebes einen aliquoten Anspruch auf Sonderzahlungen auch bei berechtigter Entlassung vor, hat ein überlassener Hilfsarbeiter in diesem Fall Anspruch auf den aliquoten Teil.
§ 10 AÜG
Sieht der Kollektivvertrag (KV) des letzten Beschäftigerbetriebes einen aliquoten Anspruch auf Sonderzahlungen auch bei berechtigter Entlassung vor, hat ein überlassener Hilfsarbeiter in diesem Fall Anspruch auf den aliquoten Teil.