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Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Erhöhung einer Kommanditeinlage?

WirtschaftsrechtRA Dr. Georg Kresbach, Robert SchneiderRdW 1999, 9 Heft 1 v. 15.1.1999

Oberleitner 1)1) Oberleitner, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Gesellschaftsteuer, SWK 1998, S 519 ff. hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Firmenbuchpraxis bei Eintragung des erstmaligen Eintritts einer GmbH als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft, bei dem eine GmbH & Co KG entsteht, zu Recht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäߧ 160 BAO verlangt. Er kommt zu dem uE richtigen Ergebnis, dass dieses Verlangen keine gesetzliche Deckung findet. Auch bei der Erhöhung der Kommanditeinlage einer GmbH & Co KG verlangt die Firmenbuchpraxis uE zu Unrecht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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