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Verdeckte Gewinnausschüttung II: Vorteilszuwendung an Schwestergesellschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1999, 823 Heft 12 v. 15.12.1999

§ 8 KStG 1988

1. Verzichtet die Kapitalgesellschaft I auf die Verzinsung einer Forderung, die sie gegenüber der Kapitalgesellschaft II hat, und ist an beiden Kapitalgesellschaften derselbe Gesellschafter (hier: bei einer Gesellschaft neben nahen Angehörigen) beteiligt, ist bei der Kapitalgesellschaft I eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen.

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