§ 12 Abs 3 Z 2 KStG
Im Rahmen der Auslegung des § 12 Abs 3 Z 2 KStG werden in der Literatur unterschiedliche Rechtsansichten dahingehend vertreten, welche Auswirkungen sich durch die im zweiten Halbsatz der Bestimmung normierte Abweichung von der im ersten Halbsatz angeordneten Siebenjahresverteilung ergeben.