Art 5 RBÜ
Art III Abs 3 WUA
Der erkennende Senat hat bereits zu Art III Abs 3 WUA ausgesprochen, dass sich die ausdrückliche Gleichstellung der Ausländer mit Inländern in diesem Abkommen auch auf Verfahrensvorschriften erstreckt, weshalb in Urheberrechtsprozessen die Prozesskostensicherstellung entfällt (RZ 1989/2). An dieser Auffassung ist auch im Geltungsbereich des RBÜ festzuhalten.