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Datenschutz bei der Übertragung von Kundendaten wegen der Auflösung eines Franchise-Vertrages

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 785 Heft 12 v. 15.12.1999

§ 1 DSG, § 3 DSG, § 18 DSG

Jeder Weitergabe von Daten muss eine Interessenabwägung vorangehen, wobei im Zweifel die Vermutung für die Schutzwürdigkeit spricht. Als berechtigte Interessen eines Dritten sind dabei auch auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende Ansprüche anerkannt.

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