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Ersatz von Detektivkosten

WirtschaftsrechtClemens ThieleRdW 1999, 769 Heft 12 v. 15.12.1999

Bei unsicherer Beweislage - zB im Ehestreit, im Arbeits-, Wettbewerbs- und Strafrecht - kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Detektei mit der Aufklärung von entscheidenden Tatsachen beauftragt wird. Im Erfolgsfall besteht dennoch oft Ungewissheit über die Ersatzfähigkeit der aufgelaufenen Kosten. Die österreichischen Gerichte sprechen diese Aufwendungen als vorprozessuale Kosten oder als Schadenersatz zu. Nachfolgend sollen die - je nach Rechtsgebiet - zT ganz unterschiedlichen Voraussetzungen im Einzelnen erörtert werden.

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