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Parteipolitische Intervention und Amtshaftung

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1999, 768 Heft 12 v. 15.12.1999

Auch wenn ein Beamter kein subjektives Recht auf Beförderung hat, kann er nach dem OGH dann Amtshaftungsansprüche erheben, wenn er aufgrund eines Missbrauchs der eingeräumten Befugnisse übergangen wird.

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