Mit dem E 24. 9. 1999, 98/14/0121, hat der VwGH die Reparatur des Leasinggutes über Auftrag des Leasinggebers als umsatzsteuerpflichtige Leistung des Leasinggebers an den Leasingnehmer angesehen.
Mit dem E 24. 9. 1999, 98/14/0121, hat der VwGH die Reparatur des Leasinggutes über Auftrag des Leasinggebers als umsatzsteuerpflichtige Leistung des Leasinggebers an den Leasingnehmer angesehen.