Wird der Betrieb aufgegeben und ein ehemaliges Betriebsgebäude vermietet, können der Vermietung nur jene Bankschulden zugeordnet werden, die der Finanzierung der Liegenschaft gedient haben.
Der Steuerpflichtige gibt seinen - nicht real überschuldeten - Betrieb auf. In der Folge vermietet er das ehemalige Betriebsgebäude. Können nun ehemalige Betriebsschulden der Vermietung zugeordnet werden?