vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aliquotierung der Sonderzahlungen trotz Fehlens einer Rückverrechnungsregelung im Kollektivvertrag

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 681 Heft 10 v. 15.10.1999

§ 16 AngG

Wird das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres, aber nach Auszahlung der gesamten Sonderzahlung beendet, muss sich der AN den auf den verbleibenden Teil des Jahres entfallenden aliquoten Teil der Sonderzahlung rückverrechnen lassen, auch wenn im Kollektivvertrag (KV) jegliche Rückverrechnungsregelung fehlt. Ein gutgläubiger Verbrauch ist in diesem Fall nicht möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!