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Einseitige Festsetzung der Ersatzruhe durch den AG ist unzulässig

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 678 Heft 10 v. 15.10.1999

§ 6 Abs 3 und 5 ARG
§ 863 ABGB, § 1155 ABGB, § 1447 dritter Satz ABGB
§ 40 AngG
§ 3 Abs 1 ArbVG
§ 15c Abs 7 MSchG
§ 8 Abs 7 EKUG
§ 4 Abs 1 UrlG, § 9 Abs 1 Z 4 UrlG

1. Die einseitige Rechtsgestaltung durch den AG ist grundsätzlich nur in sehr engem Rahmen und unter besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung einer Benachteiligung des AN zulässig.

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