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Teilzeitbeschäftigte AN: Überstunden oder Mehrarbeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 677 Heft 10 v. 15.10.1999

§ 3 ff AZG, § 6 Abs 1 lit b (Z 2) AZG
§ 3 AVRAG
Art 21 Abs 4 B-VG
§ 3 RL 77/187/EWG
§ 5 Abs 1 lit b Tir MusikschulG

Bei teilzeitbeschäftigten AN liegt Überstundenarbeit iSd § 6 Abs 1 lit b (Z 2) AZG erst vor, wenn sie die Normalarbeitszeit (NAZ) der vergleichbaren Vollbeschäftigten im Betrieb, wie sie sich für den betreffenden Wochentag ergibt, überschreiten.

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