§ 36 EStG (idF bis 1997)
Ein Sanierungsgewinn war gemäß § 36 EStG (bis einschließlich 1997) nur dann steuerbegünstigt, wenn ein Schuldnachlass gewährt wurde, um das betroffene Unternehmen zu sanieren, und das Unternehmen auch gleichzeitig sanierungsfähig war. Obgleich dies im angefragten Fall vom BMF nicht abschließend geprüft werden kann, lässt jedoch schon die in der Eingabe angedeutete Liquidation eine Verneinung dieser Fragen annehmen.