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Normverbrauchsabgabe: Oldtimer steuerfrei

SteuerrechtRdW 1998, 575 Heft 9 v. 15.9.1998

Eine zolltarifarische Einreihung von „Oldtimern“, die an sich die Zollfreiheit und die Reduktion des Umsatzsteuersatzes auf 10 % für Importe aus Drittländern bewirkt, hat einen weiteren steuerlichen Nebeneffekt: Sie unterliegen - unabhängig von einem Drittlandsimport - nicht mehr der Normverbrauchsabgabe.

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