Das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 eröffnete mit der Bildungskarenz, der Freistellung gegen Entfall des Entgelts bei gleichzeitiger Einstellung einer Ersatzarbeitskraft und dem Solidaritätsprämienmodell den Sozialpartnern arbeitsmarktpolitisch und betriebswirtschaftlich interessante neue Gestaltungsmöglichkeiten. Diese können allerdings nur in einem Prozess genutzt werden, der auf das komplexe Zusammenwirken arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen abstellt und das Arbeitsmarktservice als öffentlichen Dienstleister in solche betrieblichen Vorgänge einbezieht. Im folgenden sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Grenzen und Anforderungen für solche sozialpartnerschaftlichen Gestaltungsprozesse dargelegt werden.