Wie in jüngster Vergangenheit berichtet, wurde durch das ASRÄG 1997 nicht nur auf dem Gebiet der Pensionsversicherung, sondern insbesondere auf dem Gebiet des Versicherungs- und Beitragsrechts eine Vielzahl von Neuregelungen erlassen. Nunmehr besteht im Lichte der Erfahrungen aus der Vollzugspraxis entsprechender Bedarf an legistischen Korrekturen. Demnach sollen die 55. Novelle zum ASVG bzw die korrespondierenden Novellen zum GSVG, BSVG und B-KUVG überwiegend der Rechtsbereinigung dienen.