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Die Privatstiftung und der „unlautere Steuerwettbewerb in der EU“

DoraltRdW 1998, 523 Heft 8b v. 15.8.1998

Unter Einschaltung einer Privatstiftung tendiert die Besteuerung eines Unternehmens gegen null: Das Unternehmen schüttet die Gewinne an die Stiftung aus, die Stiftung veranlagt die Gewinne steuerfrei bei der Bank, die Bank führt dem Unternehmen die gleichen Beträge wieder als Fremdmittel zu. -- Wenn der Gesetzgeber dies alles bedacht und bewusst in Kauf genommen hat, dann ist es schlimm; und ebenso schlimm ist es, wenn er nicht daran gedacht hat.

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