Der Firmenwert kann abgeschrieben werden, dagegen ist die Marke ein nicht abnutzbares und daher auch nicht planmäßig abschreibbares Wirtschaftsgut. Allerdings lassen sich der Firmenwert und die Marke nicht trennen. Auch die Firmenwertabschreibung vor allem bei Kapitalgesellschaften dürfte vom Gesetzgeber nicht bedacht worden sein, als er den Firmenwert zur Abschreibung freigab. Die Abschreibung des Firmenwertes wäre daher neu zu überdenken.