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Dachbodenausbau: 1/15-Absetzung bei Landesförderung möglich, aber keine Mietzinsrücklagenübertragung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 506 Heft 8a v. 15.8.1998

§ 28 Abs 3 und 5 aF EStG, § 116 Abs 2 EStG

Sachverhalt:

Angefragt wurde, ob der Ausbau eines Dachgeschosses, der nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 - in Verbindung mit der Wiener Sanierungsverordnung 1997 gefördert wird, unter § 28 Abs 3 EStG 1988 fällt, sodass eine Abschreibung auf 15 Jahre in Betracht kommt.

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