§ 28 Abs 3 und 5 aF EStG, § 116 Abs 2 EStG
Sachverhalt:
Angefragt wurde, ob der Ausbau eines Dachgeschosses, der nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 - in Verbindung mit der Wiener Sanierungsverordnung 1997 gefördert wird, unter § 28 Abs 3 EStG 1988 fällt, sodass eine Abschreibung auf 15 Jahre in Betracht kommt.