§ 27 Abs 2 Z 1 EStG
Gem § 27 Abs 2 Z 1 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch nominelle Mehrbeträge aufgrund einer Wertsicherung. Woran die Wertsicherung geknüpft ist und wie sie sich berechnet, ist für das Vorliegen der Steuerpflicht unmaßgeblich (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch EStG 1988 Tz 33 zu § 27, in diesem Sinn auch BMF vom 30. 4. 1993, RdW 1993, 230, betr Wertsicherungsbeträge bei langfristigen Kaufpreisraten, und VwGH 20. 12. 1994, 89/14/0214, betr wertgesicherte stille Beteiligung).