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Ehestörung ist kein Entlassungsgrund bei Arbeitern

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 479 Heft 8a v. 15.8.1998

§ 82 lit d GewO
§ 3 AVRAG

Ehestörung ist seit 1975 nicht mehr strafbar, weshalb dieses Verhalten keinen Entlassungsgrund gem § 82 lit d GewO darstellt.

OGH 30.10.1997, 8 Ob A 338/97g

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