§ 27 Z 1 AngG
1. Die falsche Anschuldigung, der Geschäftsführer (Gf) des AG habe Bestechungsgelder angenommen, stellt eine das Vertrauensverhältnis tief untergrabende Handlungsweise des AN dar, die die Entlassung des AN rechtfertigt.
2. Wurde der AN informiert, dass die Anschuldigung den maßgeblichen Stellen der Holding in Großbritannien zur Kenntnis gebracht werde, kann der AN aus dem bloßen Verstreichen eines Zeitraumes von einem Monat in Kenntnis der Unternehmensstruktur und der Urlaubszeit keinen Verzicht des AG auf die Geltendmachung des Entlassungsrechtes ableiten.