vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mäßigung der Maklerprovision wegen Pflichtverstoßes

WirtschaftsrechtRdW 1998, 446 Heft 8a v. 15.8.1998

Erhält ein Makler den Auftrag, einen Bestandvertrag über ein Gastlokal zu vermitteln, und klärt er den Auftraggeber nicht darüber auf, dass für das nachgewiesene und auch angemietete Lokal keine Betriebsanlagengenehmigung besteht, so liegt eine Verletzung wesentlicher Pflichten vor, die den Auftraggeber zur Mäßigung der Provision berechtigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!