Der Anspruch gegenüber einem Versicherungsunternehmen aus einer Rückdeckungsversicherung für Abfertigungen ist auch bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner als nichtabnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren (Abschn 61 A Pkt 6 Abs 2; VwGH 16. 6. 1987, 86/14/0190).