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GmbH & Co KEG: Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG möglich

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 439 Heft 7 v. 15.7.1998

§ 4 Abs 3 EstG
§ 188 BAO

Das BMF hat die Frage, ob eine gewerbliche Kapitalgesellschaft & Co KEG den Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln darf, bereits bejaht (BMF 16. 4. 1993).

Eine gewerbliche Personengesellschaft, die weder unter § 5 EStG noch unter die Buchführungspflicht des § 125 BAO oder des Handelsrechtes fällt, darf ihren Gewinn auch dann gem § 4 Abs 3 EStG ermitteln, wenn ein Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist.

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