§ 26 Z 2 AngG
§ 3 ArbVG
1. Sondervereinbarungen, wonach die Weihnachtsremuneration abweichend vom Kollektivvertrag bereits früher fällig ist, halten einer Prüfung nach § 3 Abs 2 ArbVG unter dem Blickwinkel des Günstigkeitsprivilegs statt und gehen der ungünstigeren Kollektivvertragsnorm vor.