Der moderne Gütertransport auf der Straße ist ohne den Einsatz von standardisierten Euro-Paletten nicht mehr denkbar. Die rechtliche Einordnung von Lademitteltauschverpflichtungen bereitet aber noch Schwierigkeiten. Sie hat primär und sachgerecht nach den §§ 1045 ff ABGB zu erfolgen. Im Fall der nicht fristgerechten Rückgabe von Austauschpaletten bestehen Schadenersatzansprüche in Geld, die den besonderen transportrechtlichen Verjährungsbestimmungen unterliegen.