Der OGH hat in einer rezenten Entscheidung, in der es um den Erwerb eines Kfz von einem Mittelsmann des Eigentümers ging, ein abschreckendes Beispiel dafür geliefert, wie man sich den dabei auftretenden Rechtsproblemen nicht nähern sollte. Die Entscheidung lässt elementare Grundsätze bei der Prüfung des Eigentumserwerbs in derartigen Konstellationen außer acht und ist daher unklar und widersprüchlich.