§ 30 EStG
Art VI UmgrStG
Das BMF hat schon bisher die Auffassung vertreten, dass die Beteiligungsveränderungen bei Handels- und Steuerspaltungen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerneutral sind, dh keine Tausch- bzw Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind (vgl Erledigung 15. 7. 94, ecolex 721). Die Neuordnung des Art VI UmgrStG durch das AbgÄG 1996 BGBl 797 hat daran nichts geändert.