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Lesbare Steuergesetze II„Eheähnliche Gemeinschaften“ und „andere Partnerschaften“

SteuerrechtW. DoraltRdW 1998, 159 Heft 3 v. 15.3.1998

Gelegentlich heißt es, man solle bei der Gesetzesauslegung Auslegungsfragen nicht künstlich schaffen. Gelegentlich gelingt es aber dem Gesetzgeber selbst, Auslegungsprobleme künstlich zu schaffen. - Oder sind es dann nicht doch echte Probleme?

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