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Lesbare Steuergesetze IDie Haftung des Arbeitgebers und die Gesetzessprache

SteuerrechtW. DoraltRdW 1998, 159 Heft 3 v. 15.3.1998

Mit den AbgÄG 1997 wurde die Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer erweitert; der Arbeitgeber soll auch dann haften, wenn der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird. Der Gesetzgeber hat diese einfache Aussage als Geheimnis formuliert.

§ 82 EStG lautete bisher:

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