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Unwirksame Regressbefreiung des Frachtführers gegenüber dem Versicherer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 738 Heft 12 v. 15.12.1998

Art 37 lit d AÖSp
§ 67 Abs 1 VersVG
Art 3 CMR

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Absender und seinem Versicherer werden von den Bestimmungen der CMR nicht erfasst. Eine generelle Unvereinbarkeit des CMR-Abkommens mit § 37 lit d AÖSp (Regressbefreiung bei Versicherung durch den Auftraggeber) besteht daher nicht.

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