Art 37 lit d AÖSp
§ 67 Abs 1 VersVG
Art 3 CMR
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Absender und seinem Versicherer werden von den Bestimmungen der CMR nicht erfasst. Eine generelle Unvereinbarkeit des CMR-Abkommens mit § 37 lit d AÖSp (Regressbefreiung bei Versicherung durch den Auftraggeber) besteht daher nicht.