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Anspruchsverjährung nach CMR - Tilgungswirkung der Eventualaufrechnung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 739 Heft 12 v. 15.12.1998

Art 32 CMR
§ 391 Abs 3 ZPO, § 411 ZPO

Die Verjährungsfristen des Art 32 Abs 1 CMR gelten sowohl für Ansprüche des Frachtführers als auch für Ansprüche gegen den Frachtführer. Unter einem „dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden“ iSd Art 32 CMR wird in Österreich grobe Fahrlässigkeit verstanden.

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