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Pensionsrückstellung: Berechtigung zur Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 714 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 14 Abs 7 EStG

Die Pensionsrückstellung ist nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu erstellen (§ 14 Abs 7 Z 1 EStG 1988). Die Beibringung eines versicherungsmathematischen Gutachtens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber aufgrund der Komplexität der Pensionsvereinbarungen sowie der gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen empfohlen.

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