§ 105 Abs 3 ArbVG
§ 27 Z 4 AngG
§ 3 AVRAG
§ 7 GKG, § 11 GKG, § 12 Abs 6 GKG
1. Fehlleistungen eines angestellten Apothekers (zB Abgabe unrichtiger Medikamente), das Verhalten gegenüber Kunden sowie fehlende Verträglichkeit mit dem im Betrieb beschäftigten Personal (zB heftiger Streit mit dem AG) können als Kündigungsrechtfertigungsgrund herangezogen werden.