vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Überwiegende Inlandstätigkeit“ bei Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 649 Heft 10 v. 15.10.1998

§ 6b KStG

Die überwiegende Tätigkeit eines Unternehmens liegt im Sinne des § 6b Abs 1 Z 6 KStG bzw des § 5 Abs 2 Tz 2 der dazu ergangenen Verordnung dann im Inland, wenn seine „Produktion“ bzw der wesentliche Anteil der Wertschöpfung im Inland erfolgt. Der nachfolgende Export von „Produkten“ (wozu auch Know how zu zählen ist) erscheint in diesem Zusammenhang unschädlich.

BMF , 15.07.1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!