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(Noch) kein Lehrlingsfreibetrag für „Vorlehre“ - erst ab Übernahme in echtes Lehrverhältnis

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 649 Heft 10 v. 15.10.1998

§ 124b Z 31 EStG

Die Bestimmung des § 124b Z 31 EStG knüpft an den Beginn eines Lehrverhältnisses iSd § 1 des Berufsausbildungsgesetzes an. Damit kommt die Begünstigung des Freibetrages nur für solche Ausbildungsverhältnisse in Frage, die nach den im § 1 Berufsausbildungsgesetz näher umschriebenen Voraussetzungen ein Lehrverhältnis darstellen.

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