§ 863 ABGB, § 1437 ABGB
Führen falsche zu seinen Gunsten vorgenommenen Berechnungen eines leitenden Angestellten und Prokuristen zu einer jahrelangen Auszahlung eines erhöhten Gehaltes, musste der AN zumindest an der Rechtmäßigkeit der ihm ausgezahlten Beträge zweifeln. Er ist daher zur Rückzahlung verpflichtet.