§ 3 Abs 1 ArbVG
§ 1 Abs 2 Z 8 AZG, § 7 AZG
1. Leitende Angestellte sind vom Geltungsbereich des AZG ausgenommen, die Beschränkung der Arbeitszeit gem § 7 AZG gilt daher für diese AN nicht.
2. Sind bei Anwendung der kollektivvertraglichen Regelungen über die Vergütung von Überstunden die durchschnittlich geleisteten Überstunden durch das vereinbarte Gehalt (mit dem auch die Überstunden abgegolten werden sollen) gedeckt, so steht dem AN keine zusätzliche Abgeltung für die von ihm geleisteten Überstunden zu.