§ 93 EStG
Obligationenähnliche Genussrechte (Genussrechte ohne Beteiligung am Liquidationserlös, Nominalgenussrechte) für Zwecke der Kapitalertragsteuer sind als Forderungswertpapiere iSd § 93 Abs 3 EStG 1988 zu qualifizieren. Abzugsverpflichtet ist demnach die (inländische) kuponauszahlende Stelle.