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Gebäudebegünstigung bei Aufgabe einer Fremdenpension

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 493 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 24 Abs 6 EStG

Die Begünstigung kommt für die Erben zum Tragen, wenn das Gebäude der Hauptwohnsitz des Erblassers gewesen ist und die Erben den im Erbweg erworbenen Betrieb unmittelbar nach der Einantwortung aufgeben, weil keiner der Erben bereit ist, den Betrieb weiterzuführen (BMF 12. 11. 96, SWK 1997, S 57). Daran ändert nichts, dass der Aufgabegewinn den Erben zuzurechnen ist (vgl zum Übergangsgewinn BMF 8. 3. 1994, SWK 1994, A 320).

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