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Disziplinarmaßnahme - Bilanzgeld bei Abfertigung zu berücksichtigen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 467 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 23 Abs 1 AngG
§ 36 Abs 2 Z 3 ArbVG, § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG, § 102 ArbVG

1. Als Disziplinarmaßnahme iSd ArbVG kommt neben einer Geldstrafe auch die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen vergleichbare Entgeltkürzung in Frage, die allerdings nur dann zulässig ist, wenn sie durch Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung vorgesehen ist.

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