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Persönliche Arbeitsleistung als Voraussetzung der Erwerbsunfähigkeit nach GSVG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 466 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 132 GSVG, § 133 GSVG

1. Bei der Beurteilung, ob die persönliche Arbeitsleistung eines Versicherten zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig war (§ 133 Abs 2 lit b GSVG), ist uU auch die Notwendigkeit und die Möglichkeit einer Umstrukturierung des Betriebes sowie die Rentabilität und Zumutbarkeit der Weiterführung bei einer solchen Umorganisation zu prüfen.

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