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Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmängeln

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1997, 320 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994, § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994

Enthält eine Rechnung nicht die notwendigen Angaben, die eine handelsübliche Bezeichnung einer Ware ausmachen (hier: lediglich Angabe der Lieferung von „DPF-Sintersteinen und „Parfumölen“ ohne Produktbeschreibung und Produktherkunft), so steht dem Abnehmer der Ware hiefür kein Vorsteuerabzug zu.

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