§ 167 BAO, § 184 BAO
An der Leistung schwarz bezahlter Kaufpreisanteile bei einer Betriebsveräußerung zieht regelmäßig der Verkäufer einen wirtschaftlichen Vorteil. Der in diesem Zusammenhang behauptete Erfahrungssatz „das Normale bei einem Menschen“ sei „seine Steuerehrlichkeit“ findet in der gerichtlichen Praxis der mit Abgabensachen befassten Senate des VwGH keine Bestätigung.