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Manz-Rot geschützt!

WirtschaftsrechtRdW 1997, 257 Heft 5 v. 15.5.1997

Ein Verlag, der die Einbanddecken seiner juristischen Fachbücher in dem vom Verlag Manz verwendeten roten Farbton hält, muss mit einer - in Anbetracht einer OGH-Entscheidung wahrscheinlich erfolgreichen - Unterlassungsklage des Verlages Manz rechnen.

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